Reisende.

[81] Reisende betriegen 1) Wenn sie ihren Reise-Beschreibungen viele erdichtete Dinge mit einfliessen lassen. 2) Wenn sie in eben ihren gedachten Reise-Beschreibungen die Handlungen, Lebens-Arten, Kleidungen etc. einiger Menschen vor Gewohnheiten gantzer Völcker und Länder ausgeben. 3) Wenn sie aus Reise-Beschreibungen oder bloser Erzehlung anderer, ihre Reise-Beschreibungen vermehren, und dadurch den Leuten weiß machen, als wenn sie selbst diese oder jene Länder durchreiset hätten. 4) Wenn sie Bothen und Wegweiser mit sich nehmen, solche aber nach hero nicht bezahlen, oder übel tractiren, auch wohl gar an den Orten, wo der[81] Menschen-Handel in Schwange gehee, selbige mit sich nehmen und als Sclaven verkauffen. 5) Wenn sie unter den Vorwand, als wenn sie arme Leute wären und von entlegenen Orten kämen, auch noch weit zu reisen hätten, in die Spitäler, Klöster etc. gehen und Allmosen fodern, auch wohl dabey, so sie etwas können habhafft werden, stehlen. 6) Wenn sie falsche Päße machen, damit sie allewegen können ungehindert durchkommen. 7) Wenn sie auf Reisen in die Gärten und Weinberge brechen und darinne die Früchte nach ihren gefallen ahnehmen, oder Haasen, Hüner, Tauben etc. schiesen, ja stehlen und sich solche hernach zurichten lassen. 8) Wenn sie durch das an sich habende Ungeziefer oder auf andere Weise die Betten und diejenigen so neben ihnen liegen, verunreinigen. 9) Wenn sie über besäete Aecker, ungemähete Wiesen etc. gehen, reiten oder fahren und den Eigenthums Herrn das Getraide oder Graß verderben. 10) Wenn sie desto eher und glücklicher durchzukommen, ihr Vaterland, Profession und Religion verlaugnen. 11) Wenn sie ihren Reise-Compagnions allerhand falsche Religions- ja wohl atheistische principia beybringen und sie damit verführen und ins Verderben stürtzen. Siehe ein mehrers im Haupt-Theil.


Mittel: 1) Daß man mehrere Reise-Beschreibungen von eben diesen Landen nachlese / auch solchen Reise-Beschreibungen / die nicht als Diaria eingerichtet /nicht so vielen Glauben gebe. 2) Daß sich die Bothen das Bothen-Geld wo nicht gar / doch die Helffte voraus zahlen[82] lassen. 3) Daß man die Reisenden / so Allmosen begehren, nebst ihren Päßen genau examinire. 4) Daß man sich mit fremden nicht in ein Bette lege / auch auf der Streu nicht allzu nah zusammen rucke. 5) Daß man sich mit fremden in kein Religions-Gespräch einlasse / es sey dann / daß man von dem Unterscheid der Religionen wohl unterrichtet / und in seiner eigenen wohl gegründet sey.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 81-83.
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