Träger, so auf denen Messen die Güter hin und wieder tragen.

[95] Träger, so auf denen Messen die Güter hin und wieder tragen, betriegen 1) Wenn sie mit denen Gütern, so sie tragen, allzu hurtig fortlauffen, damit sie den Eigenthums-Herrn derselben aus denen Augen kommen und solche Güter darauf entwenden können. 2) Wenn sie bey Tragung der Lasten nicht eher ruffen, daß die Leute ausweichen sollen, biß sie denenselben auf den Halse sind und sie alsdenn, weil sie nicht alsobalden[95] Platz machen können, mit ihren Tragbern in die Rippen oder gar über den Hauffen stossen. Welches letztere sonderlich auch von denen Sänfften-Trägern geschiehet.


Mittel: 1) Daß man von dergleichen Leuten so man auf Messen seine Güter wegtragen lässet / nicht weggehe / sondern ihnen auf den Fuß nachfolge. 2) Daß man sich bey Meß-Zeit fleißig auf der Strasse umsehe / damit man von solchen Purschen keine Rippen-Stöße bekomme.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 95-96.
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