219. Auf einen Abbé, der sich im Concert auf die Stühle setzte, welche nur für Frauenzimmer hingestellt waren
[67] Die Stühle sind zwar nicht für das Abbé-Geschlecht,
Doch als ein Geistlicher hat er der Weiber Recht1.
Fußnoten
1 Sachsenspiegel, L. I. Art. 5.