[1] In dieser Gegend hatte Kaiser Heinrich sein Jagdhaus, da er sich an dem Vogelfang vergnüget, und allhier seinen bequemen Aufenthalt gesuchet, wie ihm dann auch die kaiserliche Krone auf dem Finken-Herd angetragen worden.
Kaiser Heinrich der Vogler hat endlich die Hunnen geschlagen und gedämpfet, welches unter allen seinen Thaten das Vornehmste gewesen, und hat darauf die Stadt Quedlinburg zu erbauen, auch das neue Stift darinnen zum Stande zu bringen sich fleißig lassen angelegen sein. Daselbst hatte schon der dritte Bischof zu Halberstadt Haimo um's Jahr 841 das Kloster St. Wiperti an der Bode erbauet und mit Benedictinern aus dem Kloster Hirschfeld besetzet, wiewohl hernach die Abtissin Beatrix II. Prämonstratenser in dasselbe soll eingeführet haben; in diesem Kloster hat Bischof Haimo seinen guten Freund Rabanum, Abten von Fulda, da er aus seinem Kloster verjaget worden, so lange beherberget und erhalten, bis ihn der König Ludovicus zum Erz-Bischofen von Mainz gemacht. Nach dieser Zeit, ungefähr anno 928, hat Kaiser Heinrich das Stift und die Stadt zu bauen angefangen, welche er aber nicht hat ausführen können, da er anno 936 zu Memleben an der Unstrut gestorben und zu Quedlinburg in St. Petri oder Servatii Kirche begraben worden, und schreibet der Mönch Sigebertus, daß der Berg, worauf er begraben worden, hernach von allen Seiten feurige Flammen von sich gegeben, darum auch seine Witwe Mathildis nach seinem Tode nicht nur viel arme Leute speisen, sondern auch den Vögeln unter dem Himmel täglich ihr Futter[1] hat geben lassen, vermeinend, ihm dadurch desto leichter die Vergebung seiner Sünde zu wege zu bringen; sie sammelte auch dreißig Tage nach dem Leichenbegängnisse in die Stadt Quedlinburg eine Anzahl geistlicher Frauen, und verschaffte ihnen Unterhalt, und verschrieb solches auf ihre eigene Güter mit Bewilligung ihrer Söhne, wie sie auch anno 943 gestorben, ist sie neben ihrem Ehe-Herrn vor dem Altare St. Servatii begraben worden. Was aber die Stadt betrifft, so ist dieselbe eine Kaiserliche Frei-Stadt und besser als andere Städte in Sachsen privilegieret gewesen, daß die Fremden ihre Waren frei herein bringen und verkaufen oder durchführen dürfen, ohne Geleite, Zins und Zoll davon zu geben, und waren die Bürger auch anderswo auf gleiche Weise befreiet, zwischen den Flüssen Elbe und Rhein, so weit das römische Reich gehet. Solche Freiheit hat die Stadt lange behalten, beide zu Wasser und zu Lande, und haben die Kaiser gemeiniglich sowohl ihre Synodos mit ihren Bischöfen und Praelaten, als Reichstage mit den weltlichen Fürsten und Herren daselbst gehabt.
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