3. Die Richterhöfe,

[429] zwey an der Zahl, am Fusse des Berges, gehörten zur Burg; sie hatten die Verpflichtung, an Feyertagen die Burgherrschaft mit eigenem Gespanne zur Kirche zu fahren. – Weil ferner auf der Burg keine Quelle fließt, und das Dach- oder Spatzenwasser in Cisternen gesammelt werden mußte, hatten die Hofbauern auch die Aufgabe, frisches Wasser auf die Burg zu fahren. Daher sagt man jetzt noch in der Stadt: »eine Foar Wasser holen« – statt: »Wasser holen.«

Man meynt auch, der Knecht, welcher die Stadt angezündet, wäre von diesen Höfen gewesen, und damit stehe der berüchtigte geisterhafte Sarg in Verbindung, wovon unten.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 2, Augsburg 1857/58/59, S. 429.
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