§. 25. Ohren.

[241] Wem die Ohren klingen, von dem wird gesprochen und zwar gut oder übel, je nachdem es das rechte oder linke Ohr ist.

Klingt das linke, so steht man schnell auf und schlägt sich mit aller Macht auf den H ... und zwar mit der rechten Hand, so beißt der schlechte Mensch sich in die Zunge. Amberg.

Auch räth man in Gedanken auf die Personen, welche Einem den Liebesdienst erweisen könnten: bey welchem Namen es aufhört, diese Person ist die richtige und kann nicht mehr weiter sprechen, bleibt stecken. Bärnau.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 3, Augsburg 1857/58/59, S. 241-242.
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