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Strackerjan, Ludwig
Sagen
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Erster Band
Erstes Buch
Dritter Abschnitt
2. Schutz gegen künftige Übel
A. Himmelsbriefe
B. Sympathie
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B. Sympathie.
69. [Ist eine Leiche im Hause, so streut man auf den Platz, wo der Sarg]
70. [Wenn man am ersten Ostertage kein Fleisch ißt, bekommt man das]
71. [Manche Leute, die schwören müssen, halten die linke Hand abwärts]
72. [Das Sterben und das Verwesen der Leiche ist von solcher sympathischen]
73. [Früher trug man im Saterlande in der Weste 24 Knöpfe und in einem]
74. [Wenn man im Frühling die erste Bachstelze sieht, wirft man sich]
75. [Ein Haus, in welchem ein Donnerkeil, d.i. eine sog. Streitaxt aus]
76. [Neujahr muß man vor Sonnenaufgang schweigend sein Land umwandeln]
Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg
2
1909, S. LXVI66.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20005730007
Lizenz:
Gemeinfrei
Kategorien:
Deutsche Literatur
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Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
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