b.

[206] In Elsfleth starb eine Frau mit Hinterlassung eines kleinen Kindes, das nun einer anderen zur Pflege übergeben werden mußte. Diese Pflegemutter hatte aber ihr eigenes Kind lieber und versäumte darüber das angenommene ein wenig. Da fühlte sie einst in der Nacht, wie eine kalte Hand auf dem Bette herumtappte, bald sie selbst berührte, bald das angenommene Kind streichelte. Sie wurde darob von Grauen erfaßt, dachte sich aber bald, daß es die Mutter des angenommenen Kindes sein möge, ermannte sich und rief dieselbe bei ihrem Namen an und sagte zu ihr: »Habe in Gottes Namen Ruhe in deinem Grabe; ich will dein Kind noch lieber haben als mein eigenes.« Darauf verschwand der Geist, und da die Frau ihr Gelübde gehalten hat, ist er auch nicht wieder erschienen.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CCVI206.
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