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[478] Mein Oheim wurde nachts öfters von einer Beklemmung geplagt. Ihm war, als würde ihm der Hals zugehalten, und es war ihm unmöglich, einen Laut von sich geben. Er erzählte sein Mißgeschick verschiedenen Leuten, die ihm aber nicht zu helfen wußten, bis er zufällig auf einen Mann stieß, der ihm den Rat gab, er solle, wenn er wieder[478] einen Anfall habe und die Beklemmung nachlasse, so daß er wieder sprechen könne, rufen: Komme morgen wieder, sollst auch ein Geldgeschenk haben. Am Morgen darauf tritt eine Frau ins Haus, die bei ihm zu Miete wohnte und mit dem Mietzins noch im Rückstande war und zahlt. Beim Fortgehen dreht sie sich plötzlich um und erklärt, sie bekomme noch so und so viel Geld. Mein Oheim stutzt. Wofür? will er fragen, da er sich keiner Geldschuld bei der Frau bewußt war. Auf einmal geht ihm ein Licht auf. Er greift in die Theke, wirft schweigend der Frau das verlangte Geld zu und diese verschwindet. Von da an hatte er nachts Ruhe. (Wildeshausen.)

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CDLXXVIII478-CDLXXIX479.
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