[245] Zu den jämmerlichsten aller Argumente der Rechtspflege, bei der das Recht langsam zu Tode gepflegt wird, gehört dieser Satz:
»Dem Angeklagten ist die Tat zuzutrauen.«
Wann –? Allemal dann, wenn die Unabsetzbaren aus den Akten und den Vernehmungen, aus den Zeugenaussagen und der höchst dubiosen Tätigkeit der in der Öffentlichkeit viel zu wenig gekannten ›Gerichtspflege‹ die Überzeugung gewonnen haben, das sittliche Niveau des Angeklagten sei derart, daß die Ausführung der Tat bei ihm nicht mehr überraschen könne. Gott segne diese Seelenkunde.
Man erinnert sich vielleicht noch an den furchtbaren Fall des schlesischen Massenmörders Denke. Der Mann, ein schwerer Geisteskranker, pflegte wandernde Handwerksburschen anzulocken, er gab ihnen zu essen und zu trinken, und wenn sie eingeschlafen waren, tötete er sie; ihr Fleisch fraß er oder pökelte es ein. Er hat sich dann in seiner Zelle erhängt. Nun, dieser Denke war nach außen hin ein braver Mann; er war sogar, wie damals zu lesen stand, Fahnenträger in seinem Verein, eine Würde, die mancher anstrebt, ohne sie zu erreichen. Und niemals[245] hätte ihm der landläufige Richter ›die Tat zugetraut‹. Ich sehe ordentlich den Polizeibericht vor mir: »D. ist in der Gemeinde als ordentlicher und ruhiger Mann bekannt.« Darauf dann der Richter: Also ist ihm die Tat nicht zuzutrauen.
Diese Strafkammern haben sich da einen Artigkeitskodex zurechtgemacht, der schon manchem Unschuldigen Jahre von Gefängnis gekostet hat, vom Zuchthaus ganz zu schweigen. Das ist überall so. So hat neulich in England ein Handlungsgehilfe sein lockres Leben mit dem Tode gebüßt; er stand im Verdacht des Mordes, beweisen konnte man ihm den nicht so recht, aber es war ihm auf Grund seines Lebenswandels zuzutrauen, und schon hing er. Zuzutrauen . . . ?
Aber es gibt Tausende und Tausende von Menschen, die ein unordentliches Leben führen; solche, die saufen und die huren, solche, die kleine Unterschlagungen begehn und Kinder quälen; solche, die sich in den Wirtshäusern prügeln und ihre Frau betrügen nach Strich und Faden . . . und denen man, wenn man etwas von Psychologie versteht, gar nichts zutrauen kann: sie leben sich aus und haben es nicht nötig, Morde zu begehen.
Und es gibt Monstra in Beamtengestalt; sauber gebürstete Staatspensionäre, die innerlich vor Bosheit und Tücke kochen, vor unterdrückten Trieben und vor zurückgehaltener verbrecherischer Leidenschaft; solche, die nur zu feige sind, das zu begehn, wovon sie nachts fiebrig träumen . . . und dann knallt es doch einmal aus ihnen heraus, und keiner hat es ihnen zugetraut. Diese Richter zu allerletzt.
Das muß nicht immer nach solch einfachem Schema laufen. Es gibt überhaupt kein Schema, nach dem man einem eine Tat zutrauen kann; das ist nur bei sehr seltenen und sehr einfachen Tatbeständen möglich.
Die Unabsetzbaren aber haben sich da so etwas wie das Modell eines braven Untertanen zurechtgemacht; man kann im Halbschlaf aufzählen, was vor einem Gericht als belastend und was als gute Nummer vermerkt wird, wenn dort das Vorleben aufgerollt wird. Ach, dieses Vorleben . . . ! Möchte doch jeder Schöffe und jeder Geschworene diesen eingeprügelten Respekt vor den Juristen zu Hause lassen und sich an die eigne Nase packen, bevor er an die Beurteilung eines fremden Vorlebens geht. Es ist beinah umgekehrt als die richterliche Vulgärpsychologie lehrt: die sogenannten einfachen Menschen sind gewöhnlich viel verwickelter und die sogenannten verwickelten Fälle sind viel einfacher als es der Staatsanwalt wahr haben will.
Und so soll es denn vorgekommen sein, daß auf diesem Wege verbohrter Seelenkunde schreckliche Justizirrtümer zustande gekommen sind. Ja, machen denn die Richter auch Fehler?
Es ist ihnen, nach genauer Beurteilung ihrer Vorbildung und des unter ihnen herrschenden Kastengeistes, nach ihrer Geschichte und nach der Beschaffenheit dieses Klassenstaates, zuzutrauen.