[490]Bahnnetz, die Gesamtheit der zu einer Verwaltung oder auch wohl zu einem Lande gehörigen Eisenbahnen, die sich aus Haupt- und Nebenlinien (unter Umständen auch Kleinbahnen) zusammensetzen kann.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 490.