[497] Baken (Baaken), im Seewesen gerüstartige oder voll ausgeführte feste Landmarken (Tagesmarken), aus Holz oder Eisen konstruiert, mit einer gegen den Hintergrund sich scharf abhebenden und in die Augen springenden, meistens pyramidenartigen Gestalt, die an ihrer oberen Spitze entweder eine Kugel oder einen andern leicht unterscheidbaren Körper tragen (vgl. Fig. 1 und 2).
Die Baken dienen entweder zur Kennzeichnung des Fahrwassers oder zur Angabe von Untiefen im Meere und werden am Strande, auf Sandbänken, Klippen u.s.w. aufgeteilt. Die mit Laternen versehenen Baken heißen Leuchtbaken (Fig. 3). Winkbaken nennt man solche bakenartige Bauwerke, die mit einer nach verschiedenen Seiten hin beweglichen Stange versehen sind, mittels deren den ohne Lotsen einem Hafen zusegelnden Schiffen durch Neigen der an der Stange befestigten Flagge nach der einen oder andern Seite die zu nehmende Richtung angegeben wird (Fig. 4). Zu den Winkbaken gehören auch die Sturmsignalmasten der Seewarten, an denen charakteristisch gestaltete Körper aufgezogen werden. Den Baken gleich gerechnet werden ferner die Dalben (s. Duc d'Alben). In gewissem Sinne gehören zu den Baken auch die Spierentonnen und Bakentonnen (s. Bojen).
Literatur: Die Schiffahrtszeichen an der deutschen Küste, herausgegeben vom Reichskanzleramt, Berlin 1878; Herbig, Otto, Einheitliche Betonnungssysteme, unter Benutzung amtlichen Materials, Berlin 1888; Nachrichten für Seefahrer.
von Nießen.
Lueger-1904: Baken [1]