[664]Belastungsgrenze, im gewöhnlichen Sinne die größte zulässige (ohne Gefahr nicht zu überschreitende) Belastung eines Bauwerks oder einzelner Teile desselben.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 664.