Bundwand

[392] Bundwand, Fach- oder Riegelwand, die im Innern eines Fachwerkgebäudes als Zwischenwand aufgeteilt ist und die Umfassungswände miteinander verbindet. Zu diesem Zwecke sind die Schwellen und Pfetten der Bundwand mit den entsprechenden[392] Hölzern der Hauptwand schwalbenschwanzförmig verblattet (s. die vorstehende Figur). Vgl. a. Aufblattung.

Weinbrenner.

Bundwand
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 392-393.
Lizenz:
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392 | 393
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