[239] Eingesteckt nennt man die Tür- und Fensterbeschläge, die zum größeren Teile in die Dicke des Rahmholzes eingestemmt sind (vgl. Bänder). Ein Türschloß kann nur bei 3540 mm starken Rahmstücken eingesteckt werden, da die Dicke des Schloßkastens gleich 1/3 der Holzdicke zu rechnen ist.
Weinbrenner.