[259] Einwintern, den noch nicht fertiggestellten Bau gegen die schädlichen Einflüsse des Winters schützen: durch Bedecken der Mauern und Werksteine, des Kalkes u.s.w. mit Stroh und Brettern, Schließen der Oeffnungen durch Brettladen u.s.w.
Weinbrenner.