Einwintern

[259] Einwintern, den noch nicht fertiggestellten Bau gegen die schädlichen Einflüsse des Winters schützen: durch Bedecken der Mauern und Werksteine, des Kalkes u.s.w. mit Stroh und Brettern, Schließen der Oeffnungen durch Brettladen u.s.w.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 259.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika