Flachmahlstuhl

[47] Flachmahlstuhl, Walzenstuhl, dazu bestimmt, aus dem Getreide beim ersten Durchgang möglichst viel Mehl zu erzeugen.

Daher ist er meist mit zwei Paar übereinander liegenden Walzen versehen, von denen das obere vorbricht, das untere ausmahlt. Manchmal ist zwischen beide eine primitive Sichtvorrichtung (Schüttelsieb) eingeschaltet. Entsprechend der geforderten Kraftäußerung sind Flachmahlstühle, namentlich in ihren Zapfen und Lagern, besonders kräftig zu konstruieren. Vgl. a. Walzenstuhl.

Arndt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 47.
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