Kontrastfarben

[610] Kontrastfarben, Gegenfarben, sind Komplementärfarben, welche der gereizte Sehnerv als subjektive Farbenempfindungen im Gegensatz zur vorhergehenden oder zur gleichzeitigen Wahrnehmung objektiver Farben erzeugt.

Aug. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 610.
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