[610]Kontrastfarben, Gegenfarben, sind Komplementärfarben, welche der gereizte Sehnerv als subjektive Farbenempfindungen im Gegensatz zur vorhergehenden oder zur gleichzeitigen Wahrnehmung objektiver Farben erzeugt.
Aug. Schmidt.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 610.