[163] Lichtweite (lichte Spannweite) einer Brücke, der freie Abstand der Widerlager- oder Pfeilerflächen, der von der Tragkonstruktion (dem Ueberbau der Brücke) überspannt wird. Die Lichtweite ist immer etwas kleiner als die Stützweite der Tragkonstruktion; s.a. Licht (das Lichte).