Schiffszertifikat

[693] Schiffszertifikat oder Seebrief, eine Urkunde, welche dem Schiffsführer als Legitimationspapier dient und einen Ausweis gibt über das Recht, die Schiffsflagge zu führen. Dasselbe gibt Aufschluß über Namen und Art des Schiffes, den Eigentümer, den Heimatshafen sowie über die Vermessungsdaten. Das Schiffszertifikat wird von besonderen Schiffsregisterbehörden nach vorgeschriebenem Formular ausgestellt.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 693.
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