[71] Seitenablagerung, bei Erdarbeiten erfolgt, um längeren Transport von Einschnittsmaterial zu vermeiden oder um überschüssiges oder zur Anschüttung von Dämmen nicht brauchbares Material (Ton) zu beseitigen.
Im ersten Fall geschieht die Ablagerung seitlich vom Einschnitt, sie muß aber so weit vom Einschnittsrand entfernt sein, daß durch die Belastung keine Böschungsrutschungen entstehen. In den andern Fällen wählt man für die Ablagerung billige Grundstücke oder solche mit kurzem Transport. Manchmal können auch mit dem abzulagernden Material geringwertige Grundstücke verbessert werden; s.a. Massenverteilung.
H. Kübler.