[730] Untergurt, der verstärkte untere Rand eines massiven (Walz- oder Blech-) Trägers, oder die unteren Umfangsstäbe eines gegliederten (Fachwerks-) Trägers zum Gegensatz von Obergurt, welcher die obere Trägerbegrenzung bildet. Bei einfachen, bloß auf zwei Stützen aufliegenden Balkenträgern wird der Untergurt nur auf Zug beansprucht, bei kontinuierlichen und Auslegerträgern tritt über den Mittelstützen im Untergurt Druck auf; s.a. Fachwerk, Gurtquerschnitte.