Uebersichtskarten

[815] Uebersichtskarten gehören zu jedem Entwurf einer neu zu bauenden Straßen- oder Eisenbahnlinie. Für erstere genügt ein Maßstab von 1 : 20000 bis 1 : 200000, für letztere ist ein solcher von 1 : 100000 erforderlich. In beiden Fällen sind etwa in Wettbewerb tretende Linien und die Anschlüsse an bereits ausgebaute oder vorbereitete Linien einzutragen.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 815.
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