Ansiedelungsgenehmigung

[40] Ansiedelungsgenehmigung. In den meisten Provinzen Preußens sind Neusiedelungen außerhalb der gesetzlich festgestellten Ortsbaupläne nur statthaft, nachdem die Gemeinde die Ansiedelungsgenehmigung erteilt hat. Sie wird in der Regel abhängig gemacht von der Zahlung eines Geldbetrages und anderen Leistungen, wodurch die der Gemeinde durch die Siedelung erwachsenden Lallen ausgeglichen werden sollen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 40.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: