Miethaus

[455] Miethaus, zum Unterschied von Eigenhaus jedes zum Vermieten bestimmte und eingerichtete Wohnhaus, zumeist: eingeteilt in mehrere oder zahlreiche Wohnungen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 455.
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