Quergebäude

[517] Quergebäude. Sind an ein Vorderhaus Seitenflügel angebaut und wird der zwischen den genannten Gebäudeteilen sich bildende Hofraum durch einen hinteren Gebäudeteil geschlossen, der von der einen Seitengrenze des Grundstückes bis zur anderen Seitengrenze sich erstreckt, so wird dieser hintere Gebäudeteil ein Quergebäude genannt. Bei großen Mietkasernen kommt die Wiederholung von Seitenflügeln, Hofraum und Quergebäude vor.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 517.
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