[530] Rohland. Das zur Bebauung bestimmte, bisher landwirtschaftlich benutzte Land wird als Bauland (s.d.) bezeichnet, und zwar als Bruttobauland in dem überkommenen Zustande, dagegen als Nettobauland nachdem die zu Straßen, freien Plätzen und Grünflächen vorgesehenen Teile ausgeschieden sind. Der üblichere Ausdruck für Bruttobauland ist rohes Land oder Rohland.
Stübben.