Afterunternehmung

[160] Afterunternehmung, Zwischenunternehmung, bei der jemand gegen feste Vereinbarungen für den eigentlichen Unternehmer gewisse Ausführungen übernimmt und hierfür selbständig Lohnarbeiter einstellt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 160.
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