[704] Archiāter (griech., »Oberarzt«), schon in vorchristlicher Zeit Titel fürstlicher Leibärzte, in der Kaiserzeit auch von Staats oder Gemeinde wegen angestellter Ärzte. Später unterschied man archiatri palatini, die einen hohen Hofrang einnehmenden kaiserlichen Leibärzte, und populares, Gemeindeärzte, die auch die Aussicht über die gewöhnlichen Ärzte führten. Vgl. Briau, L'archiatrie romaine (Par. 1847).