Ärztliches Fortbildungswesen

[839] Ärztliches Fortbildungswesen. Die Absicht, den praktizierenden Ärzten die Fortschritte der Medizin leichter zugänglich zu machen, hat zur Einrichtung von alljährlich stattfindenden Kursen an den Universitäten und an großen gemeindlichen Krankenanstalten (z. B. Hamburg, Dresden) geführt, in denen namentlich auch die Errungenschaften der Spezialfächer Berücksichtigung finden. In Preußen besteht ein Zentralkomitee für das ärztliche Fortbildungswesen, das die Förderung, bez. Einrichtung und Abhaltung unentgeltlicher Kurse für Ärzte durch Hospitalleiter, Spezialärzte etc. sich zur Aufgabe macht. Vgl. Kutner, Das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen (Leipz. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 839.
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