[142] Aushängebogen, die Reindruckbogen eines Buches, die der Drucker dem Verleger und dieser (nach § 25 des Reichsgesetzes über das Verlagsrecht) dem Verfasser liefert, um ihm zu ermöglichen, vor Beendigung des Druckes Berichtigungen zusammenzustellen. A. sind vor dem Erscheinen des Werkes geheim zu halten. Angeblich hingen die alten Drucker solche Bogen öffentlich aus (daher A.) und versprachen für die Entdeckung eines Druckfehlers eine Prämie.