Bahnlagernd

[275] Bahnlagernd heißen Güter, die auf der Empfangsstation ohne vorherige Benachrichtigung des Empfängers so lange lagern, bis sie abgeholt werden. Wenn sie als solche behandelt werden sollen, muß dies auf dem Frachtbrief von dem Versender angegeben werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 275.
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