[686]Bergwardein (Bergprobierer), Bergbeamter, der den Gehalt der Erze bestimmt und den Käufern gegenüber kontrolliert. Gegenwärtig wird die Funktion des Bergwardeins meist andern Beamten als Nebenbeschäftigung übertragen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 686.