Bonifikationsversicherung

[203] Bonifikationsversicherung, im allgemeinen eine Versicherung, die schon vor Ablauf der Versicherungszeit bestimmte Vermögensvorteile gewährt; im besondern: Versicherung mit festen Jahresbeiträgen (also ohne Dividendenanspruch) und a) Rückgewähr der vollen oder halben einbezahlten Prämiensumme zu gewisser Zeit oder b) mit Anspruch auf Altersrente. S. Lebensversicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 203.
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