Carentĭa

[761] Carentĭa (lat., Karenz), Entbehrung; annus carentiae, Jahr, für das einem Pfründner oder Beamten sein Einkommen ganz oder z. T. entzogen wird. Vgl. Wartezeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 761.
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