[244] Commissum (lat.), etwas Aufgetragenes, Auftrag; etwas Begangenes, insbes. eine strafbare Handlung, im Gegensatze zu der durch ein Unterlassen (omissum) begangenen Straftat; commissa hereditas, verwirkte Erbschaft; commisa poena, verwirkte Strafe. Commissa (Mehrzahl), auch bona commissa, bedeuten im Corpus juris civilis häufig die wegen Defraudation des Zolles dem Zollberecht igten verfallenen Sachen.