Deckungskapital

[574] Deckungskapital, im Versicherungswesen die auf die Gegenwart bezogene (diskontierte) Gesamtsumme aller zu erwartenden Zahlungen, die der Versicherer an den Versicherten zu leisten hat, bez. der Einnahmen, die aus Prämienzahlungen noch in Aussicht stehen. Die Zukunftsbeträge sind mit den Sätzen der Wahrscheinlichkeit, mit der sie zu erwarten sind, zu multiplizieren. Der Überschuß des Deckungskapitals der Einnahmen über das D. der Ausgaben bildet die Prämienreserve (kurzweg D. genannt).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 574.
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