[892] Dienstreglement, Vorschrift für die Ausübung des Dienstes im allgemeinen, bestand früher in den meisten Heeren. Neuerdings wollte man starres Formenwesen vermeiden und gab dafür nur Vorschriften für die besondern Dienstzweige heraus, z. B. Exerzierreglements und Schießvorschriften für die einzelnen Waffen, Felddienstordnung, Feldbefestigungsvorschrift, Garnisondienstvorschrift etc.