[892] Dienstvergehen, soviel wie Amtsvergehen; im engern und eigentlichen Sinne diejenigen Vergehen (Disziplinarvergehen) eines Beamten, die nicht im strafrechtlichen Verfahren, sondern auf Grund der Disziplinargewalt (s.d.) im Disziplinarverfahren verfolgt und geahndet werden (s. Amtsverbrechen).