Dienstzulage

[892] Dienstzulage, die monatliche Zulage, die außer den allgemeinen Gebührnissen für gewisse Dienstgrade und-Stellen ausgeworfen ist. Die D. geht in der Regel auf den Stellvertreter über.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 892.
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