[152] Doyen (franz., spr. dŭajäng, v. lat. decanus), der Wortführer des Diplomatischen Korps (s. d.); bei katholischen Staaten ist dies der Nunzius. Wo kein solcher vorhanden ist und bei protestantischen Staaten ist es der am längsten bei dem betreffenden beglaubigte Botschafter, in Ermangelung eines Botschafters der am langsten beglaubigte Gesandte. Die Gemahlin des D., die bei Hof ebenfalls eine bevorzugte Stellung einnimmt, wird Doyenne genannt. D. bedeutet auch Dechant, Dekan; D. d'âge, auch bloß D., Alterspräsident.
Brockhaus-1911: Doyen [2] · Doyen
Meyers-1905: Doyen [2]