Euthanasīe

[192] Euthanasīe (griech.), Todeslinderung, das Verfahren, durch das der Arzt den eintretenden Tod für den Sterbenden zu erleichtern und schmerzlos zu machen sucht, besteht hauptsächlich in zweckmäßiger Lagerung, Darreichung von Getränk, Anwendung anästhetisierender und narkotischer Mittel bei Vorhandensein von Schmerzen und vor allem im Fernhalten jeder äußern Störung, jeder Andeutung über den bevorstehenden Tod, auch dann, wenn der Sterbende scheinbar gänzlich teilnahmlos daliegt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 192.
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