[210]Exekutivstrafe (Vollzugsstrafe), Strafe, durch welche die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Befolgung einer obrigkeitlichen Anordnung erzwungen werden soll (s. auch Ordnungsstrafe).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 210.