Exekutivstrafe

[210] Exekutivstrafe (Vollzugsstrafe), Strafe, durch welche die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Befolgung einer obrigkeitlichen Anordnung erzwungen werden soll (s. auch Ordnungsstrafe).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 210.
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