Fabriksparkassen

[254] Fabriksparkassen (Arbeitersparkassen), Sparkassen, die den Arbeitern einer Fabrik oder überhaupt einer größern Unternehmung dienen sollen. Sie sind meist vom Arbeitgeber errichtet, um die Arbeiter zur Sparsamkeit aufzumuntern und ihre Interessen enger an die Unternehmung zu fesseln; jedoch ist den Arbeitern Anteil an der Verwaltung eingeräumt. Die Einlagen bestehen aus freiwilligen oder obligatorischen (in Wochenabgaben bestehenden oder nach der Lohnhöhe abgestuften) Beiträgen der Arbeiter, dann aus den Zuschüssen des Arbeitgebers (die Gelder der F. dürfen nicht im Geschäft des Unternehmers verwendet werden), die in verschiedenen Formen (feste Summe, Prozentsatz vom Geschäftsgewinn) und unter verschiedenen Bedingungen gewährt werden und eine Erhöhung der Verzinsung oder die Aussetzung von unter gewissen Voraussetzungen zugestandenen Prämien ermöglichen. Manchmal treten an die Stelle eigentlicher F. Einrichtungen, die den Arbeitern die Benutzung öffentlicher Sparkassen erleichtern. Eine besondere Art der F. bilden die Fabrikjugendkassen, die nur für jugendliche Arbeiter obligatorisch sind. Einzelne F. dienen zu ganz besondern Zwecken, so F. zum Zweck der Aussteuer, zur Erwerbung eines eignen Hauses, zur Aufbringung des Mietzinses, der Schuldzinsen u. dgl. Vgl. Hitze, Pflichten und Aufgaben der Arbeitgeber in der Arbeiterfrage (Köln 1888); Meininghaus, Die sozialen Aufgaben der industriellen Arbeitgeber (Tübing. 1890).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 254.
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