[737] Flußsperre, eine Sperranlage zur Unterbrechung der Schiffahrt, sie wird daher meist im Fahrwasser angebracht, soll feindliche Schiffe in der Bewegung hindern, im eignen Schußbereich aufhalten und die eigne Bewegung nicht beschränken. Die F. wird als Barrikade (tote Sperre), z. B. durch Versenken von Flußfahrzeugen, oder in Verbindung mit Sprengwirkung zur Bekämpfung des Gegners angewendet. Ihre Beseitigung geschieht von Schiffen und Booten aus oder mittels treibender Minen.