Freiladegleise

[69] Freiladegleise, die dem Wagenladungsverkehr dienenden Gleise eines Güterbahnhofs, die nicht den Inhabern von Privatanschlüssen oder Lagerplätzen zur ausschließlichen Benutzung überwiesen sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 69.
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