[78]Freiwerber (tautologisch, denn eigentlich heißt »freien« bereits um eine Braut werben, Brautwerber) heißt ein vom Heiratskandidaten selbst oder dessen Eltern beauftragter Vertrauensmann, der die Werbung vermittelt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 78.