Garantiefonds

[326] Garantiefonds (Gewährstock, Deckungskasse), eine von Interessenten aufgebrachte Geldsumme, durch welche die Durchführung eines Unternehmens, namentlich von Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, gesichert werden soll. Die Garantiefondszeichner haben, falls das geplante Unternehmen die Kosten nicht deckt, Zuschüsse im Verhältnis der von ihnen gezeichneten Garantiefondssummen zu zahlen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 326.
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