[396]Gavelkind (engl., spr. gäwwilkaind) ist ein Lehen, das beim Tode des Inhabers unter dessen Söhne oder, wenn er keine solchen hat, unter die Brüder verteilt wird, besonders in Kent.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 396.