[551] Generalbeichte nennt man eine Beichte (s.d.) über das ganze Leben oder einen größern Lebensabschnitt. Sie gilt für notwendig, wenn frühere Beichten ungültig waren, also der Wiederholung bedürfen, und wird empfohlen nach Beendigung eines Lebensabschnittes, beim Antritt eines neuen Standes, bei lebensgefährlicher Krankheit, vor einer gefährlichen Reise etc.